Ein Heizungstausch lohnt sich, wenn deine Anlage viel verbraucht, öfter ausfällt oder du deine Heizkosten langfristig im Griff haben willst. Am besten planst du ihn, bevor der alte Kessel im Januar stehen bleibt. Seit dem 29. Juli 2026 gilt dafür ein neues Gesetz. Die starre 65-Prozent-Pflicht gibt es nicht mehr, dafür kommen Regeln zu den Brennstoffen. Die Förderung läuft weiter, allerdings nur, wenn Antrag und Vertrag in der richtigen Reihenfolge laufen. Hier erfährst du, was das für dein Haus in Bremen und umzu heißt: von der Frage, ob sich der Tausch lohnt, bis zur Inbetriebnahme.
Kurz gesagt
- Neue Rechtslage: Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz das alte GEG. Du entscheidest frei, welche Heizung du einbaust. Ab 2029 gilt für Gas und Öl eine Biotreppe, ab 2045 müssen Brennstoffe klimaneutral sein.
- Förderung läuft weiter: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde angepasst und fortgeführt. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt, und der Deckel sinkt halbjährlich.
- Reihenfolge ist Pflicht: Du brauchst zuerst einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung und stellst erst dann den KfW-Antrag.
- Wärmepumpe als Leittechnik: In den meisten Gebäuden gilt sie als die wirtschaftlich vernünftige Lösung. Gut läuft sie aber nur, wenn Heizflächen, Hydraulik und Gebäude zusammenpassen.
- Früh planen: Wer tauscht, bevor die alte Anlage kaputtgeht, kann Angebote vergleichen, Förderung beantragen und sauber planen.
Inhaltsverzeichnis
- Wann ein Heizungstausch sinnvoll ist
- Was das Gebäudemodernisierungsgesetz seit Juli 2026 regelt
- Welche Heizung zu deinem Haus passt
- Was ein Heizungstausch kostet
- Förderung für den Heizungstausch
- So läuft ein Heizungstausch ab
- Gasanschluss stilllegen: was du wissen solltest
- Unsere Sicht aus der Praxis
- Heizungstausch mit Installateur John in Bremen
- Häufige Fragen zum Heizungstausch
- Quellen
Wann ein Heizungstausch sinnvoll ist
Nur weil eine Heizung alt ist, musst du sie nicht gleich rausreißen. Laut Verbraucherzentrale lohnt sich ein Tausch vor allem dann, wenn die Anlage ineffizient arbeitet, hohe Verbrauchskosten verursacht oder das Risiko für Störungen und Ausfälle steigt. In manchen Fällen schreibt das Gesetz ihn auch vor. Die Verbraucherschützer raten außerdem, den Austausch früh zu planen, also bevor die alte Heizung ausfällt.
In der Praxis erkennst du den richtigen Zeitpunkt an diesen Zeichen:
- Steigender Verbrauch bei gleichem Heizverhalten: Schau dir die Abrechnungen der letzten drei Jahre an und bereinige sie um besonders kalte Winter. Wenn der Verbrauch trotzdem steigt, verliert die Anlage an Wirkungsgrad.
- Häufige Störungen: Fällt der Brenner mehrmals pro Saison aus oder ruft der Schornsteinfeger zu Nachbesserungen auf, wird jede Reparatur zur Wette auf das nächste Jahr.
- Ersatzteile werden knapp: Bei älteren Kesseln wartest du für Steuerplatinen oder Gebläse oft lange, manchmal gibt es sie gar nicht mehr.
- Andere Arbeiten stehen an: Du sanierst gerade das Bad, das Dach oder die Fenster? Dann ist das ein guter Moment, Heizung und Wärmeverteilung gleich mitzudenken.
Dazu kommt ein wirtschaftlicher Faktor, den viele unterschätzen. Durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe über den nationalen und den europäischen Emissionshandel werden Gas und Öl schrittweise teurer. Erneuerbare Heizungen werden damit von Jahr zu Jahr attraktiver. Eine neue Heizung läuft 20 Jahre und länger. Vergleiche deshalb nicht nur den Preis von heute, sondern die Betriebskosten über die ganze Laufzeit.
Was das Gebäudemodernisierungsgesetz seit Juli 2026 regelt
Das Heizungsgesetz der vergangenen Jahre hat viele Eigentümer verunsichert. Seit dem 29. Juli 2026 gilt nun das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz ersetzt hat. Für dich ändern sich vor allem drei Dinge:
- Freie Wahl der Heizungsart: Eine starre Pflicht, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, gibt es nicht mehr. Du darfst zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung, Biomasse sowie Gas- und Ölheizung wählen.
- Biotreppe ab 2029: Wer weiter mit Gas oder Öl heizt, muss ab 2029 schrittweise steigende Anteile biogener oder klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen.
- Klimaneutral bis 2045: Ab 2045 müssen Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Eine neue Gas- oder Ölheizung ist also wieder erlaubt. Sie bindet dich aber an einen Brennstoff, der über die Biotreppe und den CO2-Preis voraussichtlich teurer wird. Wenn du 2026 einen Gaskessel einbaust, solltest du durchrechnen, was er dich 2035 oder 2040 im Betrieb kostet. Was das konkret für bestehende Gasthermen heißt, haben wir im Beitrag zur Austauschpflicht für Gasheizungen zusammengefasst. Ob dein Haus überhaupt betroffen ist, klärt unser Artikel Heizung tauschen: Pflicht oder Empfehlung.
Welche Heizung zu deinem Haus passt
Die Bundesregierung sieht die Wärmepumpe laut Bundeswirtschaftsministerin in den meisten Gebäuden als Leittechnologie der Zukunft, weil sie wirtschaftlich vernünftig ist. Das heißt nicht, dass sie überall die erste Wahl ist. Entscheidend sind die Vorlauftemperatur, die dein Haus braucht, die Heizflächen, der Platz und der Zustand der Gebäudehülle.
| Heizsystem | Passt gut, wenn … | Darauf achten |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | Vorlauftemperaturen moderat sind, Heizkörper ausreichend groß oder Fußbodenheizung vorhanden | Aufstellort, Schallschutz zum Nachbarn, hydraulischer Abgleich |
| Sole- oder Wasser-Wärmepumpe | Grundstück Erdsonde oder Brunnen erlaubt | Genehmigung, höhere Erschließungskosten |
| Hybridheizung (Wärmepumpe plus Gas-Spitzenlast) | Altbau mit wenigen sehr kalten Räumen oder schrittweiser Sanierung | Regelung muss beide Erzeuger sinnvoll steuern |
| Fernwärme | Netz in deiner Straße liegt oder geplant ist | Anschlusskosten, Preisgleitklauseln im Vertrag |
| Pelletheizung | Lagerraum vorhanden, höherer Wärmebedarf | Lager, Anlieferung, Ascheentsorgung |
| Gas- oder Ölheizung | kurzfristiger Ersatz nötig, Umstieg später geplant | Biotreppe ab 2029, steigender CO2-Preis |
| Solarthermie (ergänzend) | Dachfläche nach Süden, Ost oder West | Nur als Ergänzung, nicht als alleinige Heizung |
Das Umweltbundesamt betont einen Punkt, den wir auf jeder Baustelle sehen: Eine neue Heizung arbeitet nur dann effizient, wenn sie Teil eines optimierten Gesamtsystems ist und korrekt auf das Gebäude abgestimmt wird. Eine Wärmepumpe, die über einen nicht abgeglichenen Heizkreis und zu kleine Heizkörper arbeiten muss, verbraucht mehr Strom als nötig. Wenn du in einem älteren Bremer Reihenhaus oder Klinkerbau wohnst, lies vorher, wann sich eine Wärmepumpe im Altbau lohnt. Den direkten Kostenvergleich findest du in Wärmepumpe oder Gasheizung.
Was ein Heizungstausch kostet
Einen seriösen Pauschalpreis für einen Heizungstausch gibt es nicht. Wie viel du zahlst, hängt von deinem Haus ab. Die Verbraucherzentrale ordnet ein, dass die Investitionskosten bei Wärmepumpe, Pelletheizung oder ergänzender Solarthermie höher liegen als bei einem neuen Gaskessel. Durch die effiziente Wärmebereitstellung und die staatliche Förderung rechnen sie sich meist trotzdem.
Diese Posten bestimmen die Summe in deinem Angebot:
- Wärmeerzeuger: Gerät, Leistung und Hersteller. Eine zu groß ausgelegte Anlage kostet mehr und taktet im Betrieb ungünstig.
- Demontage und Entsorgung: alter Kessel, bei Ölheizungen zusätzlich Tankreinigung und Tankrückbau.
- Speicher und Warmwasser: Trinkwasserspeicher, Pufferspeicher oder Frischwasserstation, passend zu den Hygieneanforderungen.
- Wärmeverteilung: hydraulischer Abgleich, neue Pumpen, Ventile und bei Bedarf größere Heizkörper.
- Elektrik und Fundament: bei der Wärmepumpe Zählerplatz, Leitungen und Außenaufstellung.
- Nebengewerke: Wanddurchbrüche, Maler, Fliesen, bei Bedarf die Stilllegung von Schornstein oder Gasanschluss.
Für die Förderung zählt der Deckel: Laut Bundesregierung sind die förderfähigen Kosten auf 28.000 Euro gedeckelt, und dieser Deckel sinkt halbjährlich um 750 Euro. Wer länger wartet, bekommt also auf dieselbe Investition einen etwas kleineren Zuschuss.
Rechne die laufenden Kosten gleich mit ein. Die jährliche Wartung einer Wärmepumpe kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale etwa 150 bis 300 Euro. Viele Eigentümer kombinieren die Wärmepumpe mit einer Solaranlage auf dem Dach. Dann gehört auch deren Pflege ins Budget. Einen Eindruck davon, was die Wartungskosten einer Photovoltaikanlage im Jahr ausmachen, bekommst du dort mit einer Aufschlüsselung der typischen Posten. Was die Wartung bei klassischen Heizungen kostet, liest du in unserem Beitrag zu den Kosten der Heizungswartung.
Förderung für den Heizungstausch
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zum 21. Juli 2026 angepasst und läuft weiter. Für Privatpersonen ist die KfW zuständig. Den Zuschuss für die Heizung beantragst du dort, und zwar vor Baubeginn.
Die wichtigste Regel ist die Reihenfolge. Nach den aktuellen Informationen der KfW musst du vor der Antragstellung einen Liefer- oder Leistungsvertrag schließen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Das heißt: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb gilt erst, wenn die Zusage kommt, oder er fällt weg, wenn sie ausbleibt. Ohne diese Klausel riskierst du den Zuschuss.

Neben der Heizungsförderung kannst du laut Verbraucherzentrale beim BAFA weitere Zuschüsse beantragen, etwa für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder eine Energieberatung. Das lohnt sich, weil eine gedämmte Hülle die Vorlauftemperatur senkt und die Wärmepumpe effizienter macht. Typische Schwachstellen sind Kellerdecke, oberste Geschossdecke, Fenster und Dachfenster. Wie sich Zugluft am Dachfenster im Winter bemerkbar macht und was dagegen hilft, wird dort Schritt für Schritt erklärt. Undichte Anschlüsse an der Hülle treiben den Wärmebedarf genauso hoch wie ein alter Kessel.
Als Alternative zum Zuschuss kannst du bei selbstgenutztem Wohneigentum, das mindestens zehn Jahre alt ist, die Sanierungskosten nach § 35c Einkommensteuergesetz über drei Jahre von der Steuer absetzen. Für dieselbe Maßnahme gilt entweder der Zuschuss oder der Steuerbonus, nicht beides. Welches Programm zu deinem Vorhaben passt, erklären wir in BAFA oder KfW für die Heizung. Die Fördersätze und Boni im Detail findest du in unserem Überblick zur Heizungsförderung 2026.
So läuft ein Heizungstausch ab
Der Weg von der ersten Idee bis zur warmen Wohnung folgt einem festen Muster. Die Förderschritte kommen aus dem KfW-Merkblatt zur Heizungsförderung für Privatpersonen, die technischen aus unserer täglichen Arbeit.
- Bestandsaufnahme vor Ort: Wir sehen uns Kessel, Heizkörper, Rohrnetz, Warmwasserbereitung, Elektrik und Aufstellorte an. Dazu kommen die Verbrauchsdaten der letzten Jahre.
- Heizlast und Systemwahl: Auf Basis der Heizlast legen wir fest, welches System passt und welche Leistung es braucht. Wenn die Heizkörper nicht reichen, planen wir gezielt einzelne Tauschkandidaten ein.
- Angebot und Bestätigung zum Antrag (BzA): Du bekommst eine transparente Kostenaufstellung. Der Fachbetrieb stellt die BzA aus, die du für den Förderantrag brauchst.
- Vertrag mit aufschiebender Bedingung: Du unterschreibst den Vertrag mit der Förderklausel. Erst danach geht der Antrag raus.
- Antrag bei der KfW: Du stellst den Antrag im Kundenportal und wartest die Zusage ab.
- Umbau und Inbetriebnahme: Demontage, Montage, Anschluss, Befüllung, hydraulischer Abgleich und Einregulierung. Bei einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus planen wir das so, dass du möglichst kurz ohne Heizung und Warmwasser bist.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Auszahlung: Nach dem Abschluss stellt der Fachbetrieb die BnD aus. Mit ihr und den Rechnungen beantragst du die Auszahlung.
Plane den Umbau am besten für das Frühjahr oder den Spätsommer. Dann bleibt Zeit für Antrag und Zusage, und die Heizung läuft sauber eingestellt, bevor die kalten Wochen kommen.
Gasanschluss stilllegen: was du wissen solltest
Wer von Gas auf Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigt, braucht den Gasanschluss oft nicht mehr. Manche Netzbetreiber stellen für die Stilllegung oder den Rückbau Kosten in Rechnung. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im Dezember 2025 (Az. 6 UKl 2/25) entschieden, dass die Stilllegung keine Änderung im Sinne des § 9 NDAV ist. Ohne vertragliche Grundlage darf der Netzbetreiber diese Kosten demnach nicht an Verbraucher weitergeben. Endgültig ist das noch nicht, denn beim Bundesgerichtshof ist eine Revision anhängig.
Gerade in unserer Region rund um Oldenburg, Delmenhorst und Bremen ist das Urteil relevant. Bekommst du eine Rechnung für die Stilllegung, lass dir die Vertragsgrundlage zeigen. Bei Zweifeln sprich mit der Verbraucherzentrale, bevor du zahlst. Den Rückbau des alten Kessels und die Abstimmung mit dem Schornsteinfeger übernehmen wir im Rahmen des Tauschs.
Unsere Sicht aus der Praxis
Wir erleben bei fast jedem Beratungstermin dasselbe: Die Frage lautet zuerst, welches Gerät es sein soll. Viel wichtiger ist aber, wie das ganze System zusammenspielt. Eine sehr gute Wärmepumpe an einem schlecht abgeglichenen Heizkreis bringt dir weniger als eine ordentliche Anlage, die sauber auf dein Haus eingestellt ist.

Deshalb fangen wir nicht beim Katalog an, sondern bei deinem Haus: Welche Temperaturen brauchen deine Räume wirklich? Welche Heizkörper sind zu klein? Wo steht das Außengerät, ohne dass der Nachbar sich beschwert? Wie wird das Warmwasser hygienisch einwandfrei bereitet? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, wählen wir das System aus.
Und wir sagen dir offen, wenn eine Lösung nicht passt. Manchmal ist eine Hybridanlage der bessere Zwischenschritt, manchmal lohnt es sich, zuerst zwei Heizkörper zu tauschen und dann die Wärmepumpe kleiner auszulegen. Das Gesetz lässt dir seit diesem Sommer die freie Wahl. Wir helfen dir, sie so zu treffen, dass du in 15 Jahren noch zufrieden bist.
— Arthur
Heizungstausch mit Installateur John in Bremen
Wir sind ein Bremer Meisterbetrieb für Sanitär, Heizung und Haustechnik. Wir beraten dich ausführlich, planen detailliert, stellen die Kosten transparent auf und setzen termintreu um. Alle Gewerke koordinieren wir für dich, von der Demontage über Elektrik und Fliesen bis zur Inbetriebnahme. Ob Wärmepumpe, Solarthermie, Hybridlösung oder eine moderne Öl- oder Gasheizung: Bei uns arbeitet nur qualifiziertes und geschultes Fachpersonal. Unterwegs sind wir in Bremen, Stuhr, Delmenhorst, Achim, Verden, Oldenburg und bis in den Hamburger Raum. Alles zu unserem Angebot findest du auf der Seite zur Heizungsmodernisierung in Bremen. Wenn du dich schon für eine Wärmepumpe entschieden hast, schau dir an, wie wir mit Wärmepumpe und Solarenergie heizen. Nach dem Tausch kümmern wir uns mit Wartung und Service darum, dass die neue Anlage dauerhaft effizient läuft.
Häufige Fragen zum Heizungstausch
Muss ich meine alte Heizung 2026 austauschen?
Nicht automatisch. Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt dir seit dem 29. Juli 2026 die freie Wahl der Heizungsart, eine starre 65-Prozent-Pflicht gibt es nicht mehr. Für Gas und Öl gilt ab 2029 aber eine Biotreppe, und ab 2045 müssen Brennstoffe klimaneutral sein. Ob deine konkrete Anlage betroffen ist, klären wir beim Vor-Ort-Termin.
Was wird beim Heizungstausch gefördert?
Gefördert wird der Einbau klimafreundlicher Heizungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, beantragt bei der KfW. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt, und der Deckel sinkt halbjährlich. Zusätzlich gibt es beim BAFA Zuschüsse für die Gebäudehülle und die Energieberatung, alternativ den Steuerbonus nach § 35c EStG.
Wie lange dauert ein Heizungstausch?
Der Umbau selbst dauert bei einem Einfamilienhaus meist nur wenige Tage. Länger brauchen Planung, Angebot, Förderantrag und Zusage, deshalb solltest du mehrere Wochen Vorlauf einplanen. Am besten startest du im Frühjahr oder Sommer, damit die neue Anlage vor der Heizperiode läuft.
Was ist aktuell die günstigste Art zu heizen?
Das hängt von deinem Haus ab, nicht vom Gerät allein. Bei den Anschaffungskosten ist ein neuer Gaskessel oft günstiger. Über 20 Jahre gerechnet sprechen der steigende CO2-Preis, die Biotreppe und die Förderung in vielen Gebäuden für die Wärmepumpe. Eine Heizlastberechnung und ein Vergleich der Betriebskosten zeigen, was sich bei dir rechnet.
Darf ich vor der Förderzusage einen Vertrag unterschreiben?
Ja, das musst du sogar. Die KfW verlangt, dass vor dem Antrag ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage geschlossen wird. Ein Vertrag ohne diese Klausel kann die Förderung kosten.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Heizung tauschen, Schritt für Schritt
- Umweltbundesamt: Heizungstausch, mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung
- Bundesregierung: Gebäudemodernisierungsgesetz
- Bundesregierung: Bundeswirtschaftsministerin zum Gebäudeenergiegesetz
- KfW: Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
- KfW: Merkblatt BEG Heizungsförderung für Privatpersonen
- Verbraucherzentrale: Heizungsförderung für Bestandsgebäude
- Verbraucherzentrale: Kosten und Förderung einer Wärmepumpe
- Verbraucherzentrale: Gasanschluss kündigen, welche Kosten entstehen dürfen
