← Zurück zum Blog

Heizungsgesetz 2026 kurz zusammengefasst: Was jetzt gilt

22. Oktober 2026
Heizungsgesetz 2026 kurz zusammengefasst: Was jetzt gilt

Das alte Heizungsgesetz mit seiner 65-Prozent-Pflicht gibt es so nicht mehr. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das die starre 65-Prozent-Vorgabe aufhebt. Du entscheidest wieder selbst, welche Heizung du einbaust, auch Gas und Öl sind erlaubt. Dafür kommt mit der sogenannten Biotreppe ab 2029 eine neue Pflicht für fossile Neuanlagen. Hier findest du alles Wichtige in einer Zusammenfassung: was für deine bestehende Heizung gilt, was beim Neueinbau zählt, wie es mit der Förderung weitergeht und was die Bremer Wärmeplanung für dich bedeutet.

Installateur John GmbH
installateur-john.de
Heizung modernisieren, gut informiert entscheiden
Installateur John GmbH ist Bremer Meisterbetrieb für Wärmepumpen und Heizungsmodernisierung und unterstützt dich bei einer passenden Lösung für dein Zuhause.
Heizungsmodernisierung ansehen

Kurz gesagt

  • Neues Gesetz: Das GModG ersetzt seit dem 29. Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die Pflicht, beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, entfällt.
  • Bestehende Heizung: Funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Eine Austauschpflicht gibt es nicht.
  • Neue Gas- oder Ölheizung: erlaubt, aber ab 2029 mit steigendem Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (Biotreppe: 10 Prozent ab 2029, bis 60 Prozent ab 2040).
  • Förderung: Die BEG-Heizungsförderung bleibt, wurde aber neu geordnet. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027.
  • Bremen: Der kommunale Wärmeplan ist beschlossen, verpflichtet dich als Eigentümer aber nicht direkt zu einem Heizungstausch.

Inhaltsverzeichnis

Vom Heizungsgesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz

„Heizungsgesetz“ war nie der offizielle Name. Gemeint war das Gebäudeenergiegesetz (GEG), genauer die Regeln zum Heizungstausch, die ab 2024 eine Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energie für neu eingebaute Heizungen vorsahen. Diese Regeln haben viele Eigentümer verunsichert. Viele haben deshalb Investitionen aufgeschoben, statt ihre Heizung zu erneuern.

Die Bundesregierung hat das Thema 2026 neu aufgesetzt. Die wichtigsten Stationen im Überblick:

DatumWas passiert ist
1. Januar 2024Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes macht die kommunale Wärmeplanung verpflichtend
7. April 2026Der Bremer Senat beschließt den kommunalen Wärmeplan für Bremen
13. Mai 2026Das Bundeskabinett beschließt das Gebäudemodernisierungsgesetz
21. Juli 2026Die BEG-Heizungsförderung wird neu geordnet
28. Juli 2026Das GModG wird verkündet
29. Juli 2026Das GModG tritt in Kraft
1. Februar 2027Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals um 4 Prozentpunkte
1. Januar 2029Die Biotreppe startet mit 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen

Die Bundesregierung beschreibt den Wechsel als Rückkehr zu Technologieoffenheit und Eigenverantwortung. Die Bundeswirtschaftsministerin hat es im Bundestag so formuliert: „Wir ersetzen Heizungszwänge durch Technologieoffenheit“. Für dich heißt das: Mehr Freiheit bei der Wahl, aber auch mehr Verantwortung, die Folgekosten selbst im Blick zu behalten.

Alte und neue Regeln im Vergleich

Die größten Unterschiede zwischen dem bisherigen GEG und dem neuen GModG auf einen Blick:

ThemaBisheriges GEG (Heizungsgesetz)GModG seit 29. Juli 2026
Neue Heizungmindestens 65 Prozent erneuerbare Energiefreie Wahl der Technik
Neue Gas- oder Ölheizungnur mit Auflagen und Übergangsfristenerlaubt, ab 2029 mit Biotreppe
Funktionierende Bestandsheizungdarf weiterlaufendarf weiterlaufen, keine Austauschpflicht
Reparatur nach Defektmöglich, aber mit Fristen für den Umstieg bei Totalausfallerlaubt, solange die Anlage instandsetzbar ist
Kopplung an WärmeplanungFristen hingen an der kommunalen WärmeplanungWärmeplan bietet Orientierung, keine direkte Pflicht
FörderungBEG-HeizungsförderungBEG bleibt, neu geordnet seit 21. Juli 2026

Wichtig: Das GModG knüpft seine Anforderungen an den Neueinbau, nicht an den Bestand. Wer heute eine laufende Heizung hat, muss also nichts tun, nur weil sich das Gesetz geändert hat.

Deine bestehende Heizung: Bestandsschutz und Reparatur

Die größte Sorge vieler Hausbesitzer war ein Zwangstausch funktionierender Heizungen. Diese Sorge ist vom Tisch. Bestehende Gas- und Ölheizungen haben weiterhin Bestandsschutz: Sie dürfen dauerhaft betrieben und auch nach Defekten repariert werden, eine Austauschpflicht gibt es nicht.

Was bedeutet das praktisch?

  • Deine Gastherme läuft: Du kannst sie weiter nutzen. Regelmäßige Wartung bleibt sinnvoll, damit sie effizient und sicher arbeitet.
  • Ein Bauteil fällt aus: Brenner, Pumpe, Steuerung oder Zündelektrode dürfen getauscht werden. Reparaturen bleiben zulässig, solange die Anlage instandsetzbar ist.
  • Die Heizung ist irreparabel: Dann brauchst du ohnehin eine neue Anlage. Für den Neueinbau gilt das GModG, du darfst also auch wieder eine Gas- oder Ölheizung wählen, musst dann aber die Biotreppe einplanen.

Ob eine Reparatur noch wirtschaftlich ist, hängt vom Alter der Anlage, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und deinen Plänen für das Haus ab. Eine 25 Jahre alte Therme mit teurem Defekt ist oft ein Anlass, über einen geplanten Tausch nachzudenken, statt im Winter unter Zeitdruck entscheiden zu müssen. Mehr dazu, was eine laufende Gasheizung angeht, findest du in unserem Beitrag Gasheizung weiter nutzen: Was das GModG 2026 wirklich bedeutet.

Neue Gas- oder Ölheizung: Die Biotreppe verstehen

Die Freiheit beim Neueinbau hat eine Bedingung. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab dem 1. Januar 2029 einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen, etwa Biomethan, Bioöl oder synthetische Energieträger. Die Stufen laut Bundesregierung:

AbMindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
202910 Prozent
203015 Prozent
203530 Prozent
204060 Prozent

Ein Rechenbeispiel

Nimm ein typisches Einfamilienhaus, das im Jahr 20.000 kWh Gas verbraucht. Ab 2029 müssen davon 2.000 kWh aus klimafreundlichem Gas stammen, ab 2030 sind es 3.000 kWh, ab 2035 schon 6.000 kWh und ab 2040 12.000 kWh. Eine Heizung, die du 2026 einbaust, läuft bei normaler Lebensdauer locker bis in die 2040er Jahre. Du heizt dann also zum größeren Teil mit Brennstoffen, die heute noch teurer und nur begrenzt verfügbar sind.

Steigende klimafreundliche Gasanteile bis 2040

Das macht eine neue Gasheizung nicht automatisch zur falschen Wahl. Es heißt aber: Der günstige Anschaffungspreis ist nur die halbe Rechnung. Für eine ehrliche Entscheidung brauchst du eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über 15 bis 20 Jahre, die Brennstoffkosten, Biotreppe, Wartung und Förderung zusammen betrachtet. Wie sich Wärmepumpe und Gasheizung im Vergleich rechnen, haben wir in Wärmepumpe oder Gasheizung: Was sich 2026 wirklich rechnet aufgeschlüsselt.

Welche Heizungen sind von der Biotreppe nicht betroffen?

Die Biotreppe betrifft neu eingebaute Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Wer sich für eine Wärmepumpe, eine Solarthermie-Unterstützung oder einen Anschluss an ein Wärmenetz entscheidet, hat mit den Beimischungsquoten nichts zu tun. Einen Überblick über die Systeme gibt unser Ratgeber Heizungsarten im Vergleich.

Förderung: Was sich bei den Zuschüssen ändert

Die staatliche Heizungsförderung über die KfW bleibt bestehen, wurde aber neu geordnet. Laut KfW-Merkblatt zur BEG Heizungsförderung für Privatpersonen/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf) gilt:

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit 16 Prozent, er sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 um 4 Prozentpunkte.
  • Einkommensbonus: zusätzlich für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Haushaltseinkommen.
  • Höchstbeträge: Die förderfähigen Kosten werden schrittweise reduziert.

Gefördert werden unter anderem effiziente Wärmeerzeuger und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass die Zuschüsse für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüsse mit dem GModG angepasst wurden.

Reihenfolge beachten

Bei der Förderung entscheidet oft der Zeitpunkt. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Du darfst vorher einen Liefer- und Leistungsvertrag abschließen, der aber eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten muss, die an die Förderzusage geknüpft ist. Prüfe die aktuellen Konditionen bei der KfW, bevor du unterschreibst, denn die Bonus-Sätze ändern sich in festen Schritten. Wer einen Wechsel auf eine Wärmepumpe ohnehin plant, profitiert davon, vor dem 1. Februar 2027 zu beantragen. Die Details und Beispielrechnungen findest du in unserem Beitrag Heizungsförderung 2026 erklärt.

Was die Wärmeplanung in Bremen für dich bedeutet

Seit 2024 müssen Kommunen eine Wärmeplanung erstellen. Der Bremer Senat hat den kommunalen Wärmeplan am 7. April 2026 verabschiedet. Er zeigt, in welchen Gebieten voraussichtlich Wärmenetze ausgebaut werden und wo eher dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen sinnvoll sind.

Was der Wärmeplan nicht ist: eine Vorschrift für dein Haus. Kommunale Wärmepläne sind eine unverbindliche strategische Fachplanung ohne rechtliche Außenwirkung. Aus der Einteilung deines Viertels folgt also weder eine Anschlusspflicht noch ein Austauschzwang. Die Stadt Bremen beantwortet die häufigsten Fragen in ihren FAQ zur Wärmeplanung.

Trotzdem lohnt sich ein Blick in den Plan, bevor du investierst. Liegt dein Haus in einem Gebiet, in dem in einigen Jahren ein Wärmenetz kommen soll, kann eine Übergangslösung sinnvoller sein als eine teure Neuanlage. Liegt es in einem Gebiet für dezentrale Versorgung, spricht viel für eine Wärmepumpe. Lass dich vom Fortschritt der Planung aber nicht zu einer voreiligen Entscheidung drängen.

Was du jetzt konkret tun kannst

Je nach Situation sieht dein nächster Schritt anders aus:

  1. Deine Heizung läuft gut: Nichts überstürzen. Lass sie regelmäßig warten, beobachte Verbrauch und Alter und plane einen Tausch in Ruhe, statt im Notfall.
  2. Deine Heizung ist alt oder störanfällig: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Varianten zu vergleichen. Lass dir eine Heizlastberechnung und Angebote für mindestens zwei Systeme machen, zum Beispiel Wärmepumpe und Gas-Brennwert mit Blick auf die Biotreppe.
  3. Deine Heizung ist ausgefallen: Kläre zuerst, ob eine Reparatur möglich ist. Wenn nicht, ist eine Übergangslösung oft besser als eine Hauruck-Entscheidung, die dich 20 Jahre bindet.
  4. Du willst Förderung nutzen: Antrag vor Projektbeginn stellen und den Vertrag mit Förderbedingung abschließen. Die Senkung des Klimageschwindigkeitsbonus im Februar 2027 im Kalender markieren.
  5. Du wohnst in Bremen: Prüfe im Wärmeplan, welches Versorgungsgebiet für deine Straße vorgesehen ist, bevor du dich festlegst.
  6. Du verwaltest Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien: Erstelle eine Übersicht über Alter und Zustand aller Anlagen. So kannst du Modernisierungen über mehrere Jahre staffeln und Förderfenster gezielt nutzen.

Wer zusätzlich unsicher ist, ob ein Tausch Pflicht oder Empfehlung ist, findet die Antwort ausführlich in Heizung tauschen: Pflicht 2026 oder nur Empfehlung?.

Unsere Sicht aus der Bremer Praxis

Wir haben in den letzten Jahren viele Hausbesitzer erlebt, die aus Angst vor dem alten Heizungsgesetz gar nichts getan haben. Die Heizung wurde nicht getauscht, aber auch nicht mehr richtig gewartet, weil ja „sowieso bald etwas kommt“. Das GModG nimmt diesen Druck raus, und das ist gut so.

Unsere Sicht aus der Bremer Praxis — overview diagram

Gleichzeitig sehen wir eine neue Gefahr: Jetzt, wo Gas wieder erlaubt ist, wirkt die schnelle Lösung verlockend. Eine neue Therme ist im Einbau oft günstiger, aber sie bindet dich an die Biotreppe und an Brennstoffpreise, die niemand verlässlich vorhersagen kann. Unsere Erfahrung: Die richtige Entscheidung fällt nicht über den Anschaffungspreis, sondern über die Frage, was dein Haus braucht. Wie gut ist es gedämmt? Welche Vorlauftemperatur brauchen deine Heizkörper? Lässt sich die Wärmeverteilung optimieren? Liegt dein Haus im künftigen Wärmenetzgebiet?

Deshalb fangen wir bei jeder Heizungsmodernisierung mit einer gründlichen Beratung an und legen dir eine transparente Kostenaufstellung vor, die Anschaffung, Betrieb und Förderung ehrlich nebeneinanderstellt. Manchmal ist die Wärmepumpe klar die bessere Wahl, manchmal eine moderne Brennwertheizung mit Solarunterstützung, manchmal einfach eine gute Reparatur und ein Plan für die nächsten Jahre. Wichtig ist uns, dass du die Entscheidung mit allen Fakten triffst, nicht aus Angst und nicht aus Bequemlichkeit.

— Arthur

Deine Heizung mit uns planen

Als Bremer Meisterbetrieb für Sanitär, Heizung und Haustechnik begleiten wir dich vom ersten Gespräch bis zur fertigen Übergabe: Beratung, Planung, Installation und Wartung aus einer Hand, mit qualifiziertem Fachpersonal und termintreuer Umsetzung. Ob Wärmepumpe, Solarenergie, Öl- oder Gasheizung: Auf unserer Seite zur Heizungsmodernisierung in Bremen und Umgebung erfährst du, wie wir vorgehen, und kannst direkt einen Beratungstermin anfragen. Wer schon weiß, dass es regenerativ werden soll, findet alles zum Heizen mit Wärmepumpe und Solarenergie.

Häufige Fragen zum neuen Heizungsgesetz

Welche Änderungen bringt das neue Heizungsgesetz 2026?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli 2026 und streicht die Pflicht, beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Du darfst wieder frei wählen, auch neue Gas- und Ölheizungen sind erlaubt. Für diese gilt ab 2029 die Biotreppe mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe.

Muss ich meine Heizung 2026 austauschen?

Nein. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen, das GModG stellt Anforderungen an den Neueinbau, nicht an den Bestand. Regelmäßige Wartung und die gesetzlichen Prüfungen durch den Schornsteinfeger bleiben aber Pflicht.

Was passiert, wenn meine Gasheizung 2026 kaputtgeht?

Du darfst sie reparieren lassen, solange sie instandsetzbar ist. Ist sie irreparabel, darfst du auch wieder eine neue Gasheizung einbauen, musst dann aber ab 2029 die Biotreppe erfüllen. Rechne vor der Entscheidung durch, ob eine Wärmepumpe mit Förderung langfristig günstiger ist.

Welche Heizungen haben Bestandsschutz?

Alle bestehenden, funktionierenden Gas- und Ölheizungen haben Bestandsschutz und dürfen weiter betrieben und repariert werden. Die Biotreppe betrifft nach den Plänen der Bundesregierung neu eingebaute fossile Heizungen. Bei Unsicherheit zu deiner konkreten Anlage hilft ein Blick des Heizungsfachbetriebs oder des Schornsteinfegers.

Bekomme ich noch Förderung für eine neue Heizung?

Ja, die BEG-Heizungsförderung der KfW bleibt mit einer Grundförderung von 30 Prozent bestehen, dazu kommen Boni. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt jedoch erstmals zum 1. Februar 2027 um 4 Prozentpunkte. Den Antrag musst du vor Beginn der Arbeiten stellen.

Quellen

Empfehlungen