Ja, eine Wärmepumpe kann über die BEG gefördert werden. Für den eigentlichen Heizungstausch ist die KfW mit dem Produkt 458/) zuständig, während die BAFA einzelne Effizienzmaßnahmen bezuschusst. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von Grundförderung, Boni und den förderfähigen Kosten ab, und Sie sollten sich wegen anstehender Änderungen ab 2027 nicht zu viel Zeit lassen.
Kurz gesagt:
- Die maximale Förderhöhe liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei Boni die Grundförderung von 30 Prozent deutlich erhöhen können.
- Für den Heizungsaustausch bei Bestandsimmobilien ist die KfW mit Produkt 458 zuständig, während die BAFA einzelne Effizienzmaßnahmen bezuschusst.
- Förderfähige Wärmepumpen müssen im Wärmeerzeugerportal gelistet sein und bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, inklusive Effizienz- und Geräuschwerten.
- Bei einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus mit 25.000 Euro förderfähigen Kosten sind durchschnittlich 7.500 Euro Zuschuss möglich, plus mögliche Boni.
- Für einen reibungslosen Ablauf sollten Fachbetrieb, Antrag und technische Nachweise frühzeitig koordiniert werden, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- Wer zahlt was? Unterschied zwischen BAFA und KfW in der BEG
- Förderhöhe, Boni und Höchstbeträge: Rechenbeispiele für Haus und Wohnung
- Voraussetzungen: Wer ist anspruchsberechtigt und was wird verlangt?
- Welche Wärmepumpen sind förderfähig? WEP und technische Mindestanforderungen
- Förderfähige Kosten, Umfeldmaßnahmen und Kombinationsstrategien
- Antrag Schritt für Schritt: Von der Vorbereitung bis zur Auszahlung
- Praxis-Check: Realistische Planung, Zeitrahmen und Stolperfallen
- Finanzierung: Ergänzungskredit und Kombination mit anderen Programmen
- Kurzmeinung zur Förderlage: Jetzt handeln lohnt sich
- Wie Installateur John GmbH Sie bei Planung und Förderabwicklung unterstützt
- Quellen
- FAQ
Wer zahlt was? Unterschied zwischen BAFA und KfW in der BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, teilt sich in zwei Zuständigkeiten auf. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe austauscht, stellt den Antrag bei der KfW, und zwar über das Produkt 458 innerhalb der BEG Wohngebäude. Wer stattdessen eine einzelne Effizienzmaßnahme umsetzt, etwa eine Heizungsoptimierung oder Dämmung ohne kompletten Heizungstausch, landet bei der BAFA.
Praktisch heißt das:
- Heizungstausch (BEG WG): Antrag im Kundenportal „Meine KfW“, meist noch vor Vertragsschluss mit dem Fachbetrieb.
- Einzelne Effizienzmaßnahmen (BEG EM): Antrag über das BAFA-Portal, oft ergänzend zur Heizung.
- Zwischenfinanzierung: Wer die Kosten nicht sofort aus eigener Tasche stemmen will, kann den Ergänzungskredit der KfW nutzen, der sich mit dem Zuschuss kombinieren lässt.
Die beiden Behörden arbeiten also arbeitsteilig, doch die rechtliche Grundlage bleibt für beide Programme die BEG. Wer sich unsicher ist, wo der eigene Fall hingehört, klärt das am besten direkt mit dem ausführenden Fachbetrieb, denn der stellt in der Regel auch die technischen Nachweise aus.
Förderhöhe, Boni und Höchstbeträge: Rechenbeispiele für Haus und Wohnung
Die Grundförderung für den Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Darauf lassen sich mehrere Boni aufsatteln, sodass die Gesamtförderung deutlich höher ausfallen kann.
Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten sind laut KfW-Produktinfo in bestimmten Fällen möglich, wenn Grundförderung und Boni zusammenkommen. Das ist die Obergrenze, kein Regelfall, aber es zeigt, wie viel Spielraum die Kombination aus Zuschlägen bietet.
Zu den wichtigsten Bausteinen gehören:
- Grundförderung: 30 Prozent für den Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung.
- Einkommensbonus: Zusätzlicher Zuschlag für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb einer festgelegten Grenze, geprüft anhand des Haushaltseinkommens.
- Kinderbonus: Familien mit Kindern kommen über einen Familienzuschlag leichter in eine höhere Förderstufe.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Zusatzförderung für den frühen Austausch funktionierender fossiler Heizungen.
- Wertschöpfungs-Bonus (ab Q1 2027): Ein geplanter Zuschlag für Wärmepumpen, die überwiegend in der EU hergestellt werden, laut BAFA-Infoblatt.
Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus: Bei förderfähigen Kosten von angenommen 25.000 Euro und einer Grundförderung von 30 Prozent ergeben sich 7.500 Euro Zuschuss. Kommt der Einkommensbonus hinzu, steigt der Fördersatz und damit der Zuschussbetrag entsprechend, bis zur Kappungsgrenze pro Wohneinheit. Diese liegt bei bis zu 28.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit, wie die BAFA-Seite zur Wärmeerzeugung festhält. Für weitere Wohneinheiten im selben Gebäude gilt eine gestaffelte, niedrigere Obergrenze.
Wer mehr zu den grundsätzlichen Kosten und der Funktionsweise wissen möchte, findet Hintergrund im Grundlagenartikel zur Wärmepumpe.
Voraussetzungen: Wer ist anspruchsberechtigt und was wird verlangt?
Nicht jeder Antrag wird bewilligt, und die formalen Hürden sind konkret. Wer folgende Punkte vorab prüft, spart sich spätere Rückfragen und Verzögerungen.
- Anspruchsberechtigte Personen: Private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Immobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften können den Antrag stellen.
- Fachgerechte Installation: Die Wärmepumpe muss von einem Fachunternehmen eingebaut werden, Eigenleistung bei der Installation selbst ist von der Förderung ausgeschlossen.
- Technische Vorbereitung: Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist verpflichtend, bei größeren Anlagen kommt oft zusätzliche Mess- und Regeltechnik hinzu.
- Listung im Wärmeerzeugerportal: Die eingebaute Wärmepumpe muss die Technischen Mindestanforderungen erfüllen und im WEP gelistet sein, sonst greift die Förderung laut KfW nicht.
- Belegpflichten: Rechnungen, eine Fachunternehmererklärung und die TPN-ID müssen für den Verwendungsnachweis vollständig vorliegen.
Diese Punkte gelten unabhängig davon, ob es sich um einen Altbau oder eine neuere Immobilie handelt. Bei Bestandsimmobilien kommt meist noch die Frage nach der bisherigen Heizung dazu, denn viele Boni setzen den Austausch einer funktionierenden fossilen Anlage voraus. Wer im Altbau plant, findet vertiefende Hinweise im Beitrag zur Wärmepumpe im Altbau.
Welche Wärmepumpen sind förderfähig? WEP und technische Mindestanforderungen
Die zentrale Prüfstelle heißt Wärmeerzeugerportal, kurz WEP. Dort sind ausschließlich elektrisch angetriebene Wärmepumpen gelistet, die die Technischen Mindestanforderungen erfüllen, und nur diese Modelle sind förderfähig, so die KfW. Eine statische PDF-Liste reicht nicht mehr aus, denn das Portal wird laufend aktualisiert und ist die maßgebliche Quelle.
Zu den wichtigsten technischen Kriterien gehören:
- Effizienzwerte: Die Anlage muss bestimmte Wirkungsgradanforderungen je nach Wärmequelle erfüllen.
- Schallschutz: Insbesondere Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen definierte Schallwerte einhalten.
- Betriebsbedingungen: Anforderungen an Regelbarkeit und Betriebssicherheit sind Teil der Prüfung.
Wer die Förderfähigkeit eines konkreten Modells checken will, geht in drei Schritten vor: Zuerst die Herstellerangaben zum Gerätetyp sammeln, dann im WEP nach genau diesem Modell suchen, und abschließend vom ausführenden Fachbetrieb schriftlich bestätigen lassen, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Installation noch gelistet ist. Die Liste kann sich ändern, deshalb lohnt sich die Bestätigung kurz vor Vertragsschluss.
Profi-Tipp: Lassen Sie sich die WEP-Listung schriftlich vom Fachbetrieb bestätigen, nicht nur mündlich zusagen, denn bei der Verwendungsnachweisprüfung zählt nur der dokumentierte Stand.
Förderfähige Kosten, Umfeldmaßnahmen und Kombinationsstrategien
Gefördert wird nicht nur das Gerät selbst. Zu den anrechenbaren Kosten zählen mehrere Posten, die zusammen die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss bilden:
- Das Wärmepumpengerät samt Lieferung.
- Einbau und Installation durch das Fachunternehmen.
- Fachplanung und Baubegleitung, sofern sie separat in Rechnung gestellt werden.
- Umfeldmaßnahmen wie Anpassungen an der Wärmeverteilung oder notwendige Elektroarbeiten.
- Pufferspeicher, wenn er für den Betrieb der Anlage erforderlich ist.
Wichtig ist die Trennung zwischen zwei Fördertöpfen: Die Höchstgrenze für den Heizungstausch selbst und die Höchstgrenze für sonstige Effizienzmaßnahmen laufen unabhängig voneinander. Wer also zusätzlich zur Wärmepumpe noch eine Dämmmaßnahme oder neue Fenster plant, kann beide Fördertöpfe parallel ausschöpfen, statt sie gegeneinander aufzurechnen.
Ein paar Einschränkungen gelten trotzdem. Gebrauchte Anlagen sind grundsätzlich nicht förderfähig, es muss sich um eine neue Wärmepumpe handeln. Und beim sogenannten Grün-zu-Grün-Austausch, also dem Ersatz einer bereits geförderten oder bereits erneuerbaren Heizung durch eine neue, sind schärfere Regeln in Vorbereitung, wie die BEG-FAQ festhält. Priorität hat weiterhin der Ersatz alter fossiler Heizungen, nicht der Austausch bereits klimafreundlicher Anlagen. Wer noch zwischen Gasheizung und Wärmepumpe abwägt, findet einen Wirtschaftlichkeitsvergleich im Beitrag Wärmepumpe oder Gasheizung.
Antrag Schritt für Schritt: Von der Vorbereitung bis zur Auszahlung
Der Weg vom ersten Gedanken bis zur Auszahlung des Zuschusses lässt sich in klare Etappen gliedern.
- Vorbereitung: Prüfen Sie, ob das gewünschte Modell im WEP gelistet ist, und holen Sie ein verbindliches Angebot vom Fachbetrieb ein, das die förderfähigen Kosten klar ausweist.
- Antragstellung vor Vertragsschluss: Für den Heizungstausch stellen Sie den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“, für einzelne Effizienzmaßnahmen über das BAFA-Portal. In beiden Fällen sind Formulare wie die Bestätigung zum Antrag (BzA) oder die technische Projektbeschreibung (TPB) Teil des Verfahrens.
- Umsetzung: Nach Bewilligung erfolgt der Einbau durch den Fachbetrieb, der die Arbeiten dokumentiert.
- Technischer Projektnachweis: Nach Abschluss erstellt das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte den Technischen Projektnachweis, kurz TPN, samt TPN-ID.
- Verwendungsnachweis und Auszahlung: Der Verwendungsnachweis muss laut BAFA spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden, danach erfolgt die Auszahlung über die Bundeskasse.
Der häufigste Fehler passiert an Schritt vier: Die TPN-ID wird zu spät angefordert oder gar nicht rechtzeitig in den Verwendungsnachweis eingetragen, und schon verzögert sich die Auszahlung um Wochen. Ebenso ärgerlich sind lückenhaft hochgeladene Rechnungen, denn jede fehlende Position kann die Bearbeitung ins Stocken bringen. Wer die Fristen im Blick behält und den Fachbetrieb frühzeitig auf den TPN anspricht, vermeidet die meisten dieser Verzögerungen.
Praxis-Check: Realistische Planung, Zeitrahmen und Stolperfallen
Aus der Handwerkspraxis zeigt sich immer wieder derselbe Effekt: Wer den Fachbetrieb erst nach der Antragstellung einbindet, riskiert Abweichungen zwischen dem eingereichten Angebot und dem später erstellten TPN. Besser ist es, den Betrieb schon vor dem ersten Antrag zum Vor-Ort-Termin zu holen.
Bei diesem Termin klärt der Betrieb typischerweise den Wärmebedarf des Gebäudes, den geplanten Aufstellort, den nötigen Schallschutz, ob ein Pufferspeicher sinnvoll ist und ob die vorhandene elektrische Anschlussleistung ausreicht. Details zur Aufstellort-Wahl finden sich auch im Beitrag zu den Prüfgrößen für Aufstellorte.
Der realistische Zeitrahmen reicht vom Angebot über die Auftragsbestätigung und Installation bis zum TPN und Verwendungsnachweis, oft mehrere Wochen bis Monate, je nach Auftragslage und Genehmigungsdauer. Zusatzkosten entstehen häufig bei Elektroarbeiten oder wenn ein größerer Pufferspeicher nötig wird.

Profi-Tipp: Planen Sie den Vor-Ort-Termin mit dem Fachbetrieb, bevor Sie den Förderantrag stellen, das spart Ihnen spätere Korrekturschleifen beim technischen Projektnachweis.
Finanzierung: Ergänzungskredit und Kombination mit anderen Programmen
Nicht jeder kann den Eigenanteil sofort aus der Tasche zahlen. Für diesen Fall bietet die KfW den Ergänzungskredit als Zwischenfinanzierung an, der sich mit dem Zuschuss aus dem Produkt 458 kombinieren lässt.
- Ergänzungskredit: Deckt die Lücke zwischen Zuschuss und Gesamtkosten, bis der Zuschuss ausgezahlt ist.
- Kombination von Fördertöpfen: Der KfW-Zuschuss für den Heizungstausch und BAFA-Maßnahmen für weitere Effizienzverbesserungen lassen sich parallel nutzen.
- Beispielrechnung: Bei einer Rechnungssumme von 25.000 Euro und einem Zuschuss von 7.500 Euro verbleibt ein Finanzierungsbedarf von 17.500 Euro, den Eigenkapital oder ein Kredit abdecken muss.
Wer die Gesamtkosten verschiedener Heizsysteme vergleichen will, findet eine Einordnung im Beitrag zu effizienten Heizsystemen.
Kurzmeinung zur Förderlage: Jetzt handeln lohnt sich
Die Förderhöchstbeträge sinken tendenziell, und ab 2027 kommen neue Bedingungen wie der Wertschöpfungs-Bonus hinzu. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte deshalb die WEP-Prüfung nicht aufschieben und frühzeitig einen Fachbetrieb einbinden, denn Antragssicherheit entscheidet oft mehr über die tatsächliche Fördersumme als die reine Höhe des Fördersatzes. Ein lokaler Meisterbetrieb kennt die Formulare und Fristen aus der täglichen Praxis, das reduziert das Risiko einer verzögerten Auszahlung.
— Arthur
Wie Installateur John GmbH Sie bei Planung und Förderabwicklung unterstützt
Eine Wärmepumpe zu fördern ist die eine Sache, sie fachgerecht einzubauen und die Förderunterlagen fehlerfrei durchs Verfahren zu bringen die andere. Installateur John GmbH begleitet Bremer Hausbesitzer von der ersten Beratung über die Heizungsmodernisierung bis zur Erstellung des technischen Projektnachweises. Als Meisterbetrieb mit vollständiger Dokumentation und Erfahrung im Förderverfahren übernehmen wir die Koordination, damit Sie sich nicht selbst durch Portale und Formulare kämpfen müssen. Wer die Umstellung auf eine Wärmepumpe konkret plant, findet bei uns die technische Beratung und die praktische Umsetzung aus einer Hand, ebenso für die komplette Heizungsmodernisierung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lassen Sie sich ein Angebot erstellen, das die förderfähigen Kosten von Anfang an richtig ausweist.
Quellen
Für eine vertiefte Prüfung lohnt der direkte Blick in die Primärquellen: die KfW-Produktseite zu Produkt 458 für den Heizungstausch, die BAFA-Seite zu Anlagen der Wärmeerzeugung für Einzelmaßnahmen und das Wärmeerzeugerportal für die Modellprüfung. Diese Stellen aktualisieren ihre Angaben regelmäßig, gerade angesichts der Änderungen ab 2027.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Finanzberater. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Finanzfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
- Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (KfW Produktinfo 458)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) — BAFA
- Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen — BAFA (Infoblatt)
- Informationen für Antragstellende — BAFA
FAQ
Ist eine Wärmepumpe förderfähig bei der BAFA?
Eine Wärmepumpe ist förderfähig, wenn sie im Wärmeerzeugerportal gelistet ist und die Technischen Mindestanforderungen erfüllt. Der Heizungstausch selbst läuft über die KfW, während die BAFA für ergänzende Effizienzmaßnahmen zuständig ist.
Wann bekommt man 70 % Förderung für eine Wärmepumpe?
Ein Fördersatz in dieser Höhe entsteht durch die Kombination der Grundförderung von 30 Prozent mit mehreren Boni wie dem Einkommensbonus, dem Kinderbonus und dem Klimageschwindigkeitsbonus. Die tatsächliche Höhe hängt vom individuellen Haushaltseinkommen und der bisherigen Heizung ab, die KfW nennt bis zu 80 Prozent als Obergrenze in bestimmten Fällen.
Wie lange gilt die BAFA-Förderung für Wärmepumpen noch?
Die Förderung läuft aktuell weiter, allerdings sind ab dem ersten Quartal 2027 Anpassungen geplant, etwa eine mögliche Absenkung der Grundförderung und die Einführung eines Wertschöpfungs-Bonus, wie das BAFA-Infoblatt beschreibt. Wer frühzeitig plant, sichert sich die aktuellen Bedingungen.
Welche Wärmepumpen sind 2026 förderfähig laut der BAFA-Liste?
Förderfähig sind ausschließlich elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die im Wärmeerzeugerportal gelistet sind und die Technischen Mindestanforderungen erfüllen. Eine feste Modellliste gibt es nicht, das Portal wird laufend aktualisiert, deshalb sollte die Listung kurz vor Vertragsschluss mit dem Fachbetrieb bestätigt werden.

